Die Bundesregierung bewertet die menschenrechtliche Lage in Ghana insgesamt positiv, verweist aber auf Defizite insbesondere für Menschen mit Behinderung, HIV-Infizierte sowie Lesben, Homo-, Trans-, Bi- und Intersexuelle (LSBTI). In einer Antwort (BT-Dr 18/9429) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 18/9183) der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ schreibt die Bundesregierung, dass das westafrikanische Land auch angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten seinen Weg der politischen Liberalisierung fortsetze. Ghanas aktive Politik des Menschenrechtsschutzes werde begrenzt durch „Schwächen in der Gerichtsbarkeit und traditionelle Einstellungen großer Bevölkerungsteile“, heißt es weiter. Den Rest des Beitrags lesen




