AG München: Gewerkschaftszugehörigkeit keine Weltanschauung

Es kann dahinstehen, ob jemand eine Wohnung nicht vermietet bekam, weil er Gewerkschaftsangehöriger ist. Auch unterstellt, dies wäre so gewesen, liegt darin kein Verstoß gegen das AGG. Verboten sind nach diesem Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung. Die Gewerkschaftszugehörigkeit betrifft nur einen Teilaspekt des Lebens und ist daher keine Weltanschauung. Den Rest des Beitrags lesen »