Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass während der geplanten Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass während der geplanten Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Beschränkung des am 16.12.2023 von 13 Uhr bis 16 Uhr stattfindenden Aufzuges in der Frankfurter Innenstadt (beginnend am Opernplatz durch die Innenstadt mit Abschlusskundgebung am Rathenauplatz) zu dem Thema „Frieden in Nahost“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »