BayObLG: Strafverfahren gegen Christine H. (49 Jahre) wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Mit Beschluss vom 02.07.2024 hat das BayObLG auf die Revision der Angeklagten ein Urteil des LG Traunstein aufgehoben. Die Angeklagte war vom AG Traunstein wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je € 20,– verurteilt worden. Ihre dagegen gerichtete Berufung wurde vom LG verworfen. Nach den Feststellungen des LG trug die Angeklagte im Rahmen einer Demonstration gegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 an einem Arm ihres Mantels eine gelbe Binde mit der Aufschrift „ungeimpft“ und im linken Brustbereich einen weißen Button, der einen Davidstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ zeigte. Den Rest des Beitrags lesen »