Der 7. Senat des NdsOVG hat in drei Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen vom 05.05.2017 entschieden, dass die erteilten Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) für die Ladenöffnungen am kommenden Sonntag in Georgsmarienhütte, Lingen und Meppen vollzogen werden dürfen. Damit hat es Beschlüsse des VG Osnabrück geändert, in denen das VG in dortigen Eilverfahren zu Gunsten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entschieden hatte (vgl. hier, hier und hier). Den Rest des Beitrags lesen




