Baden-Württemberg: „Jehovas Zeugen“ und „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt

Die Landesregierung hat der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ und dem „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Den Rest des Beitrags lesen »