Die Landesregierung hat der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ und dem „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Die Verleihung der Körperschaftsrechte erfolgte auf Antrag der Religionsgemeinschaft und folgt den Entscheidungen anderer Bundesländer und des BVerfG.
Außerdem wurden dem „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ die Körperschaftsrechte für Baden-Württemberg verliehen.
Damit gibt es in Baden-Württemberg jetzt 32 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den in der Verfassung vorgesehenen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts innehaben.
Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg v. 16.11.2015
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