Beten in der Schule? Ein Staatsbankrott ganz eigener Art!

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart

„Irgendwie, irgendwo, irgendwann“: So könnte man das verstörende Urteil des BVerwG zum Beten in der Schule umreißen.

Ein Berliner Gymnasiast hatte sein rituelles islamisches Gebet auf dem Flur der von ihm besuchten Schule außerhalb der Unterrichtszeiten verrichtet. Das geht nicht, sagte die Schule. Das BVerwG gab ihr Recht. Was verstört daran? Den Rest des Beitrags lesen »