Wegen des Schutzes der Totenruhe darf in eine Kirche, die in einem Industriegebiet liegt, keine sog. Krypta eingebaut werden. Dies hat der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 20.07.2011 entschieden. Die Klage einer syrisch-orthodoxen Kirchengemeinde, mit der diese die Genehmigung für einen entsprechenden Umbau eines Abstellraums im Keller ihres Kirchengebäudes begehrte, blieb damit ohne Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen




