Das Auswärtige Amt hat gegenüber dem Bundesrechnungshof eingeräumt, dass es im Zeitraum von 2013 bis 2019 vereinzelt Versäumnisse bei der lückenlosen Dokumentation und Aktenführung gegeben hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 21/8057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 21/7574) zur Förderung von Islamic Relief Deutschland hervor.
Seit 2020 sei die Geschäftspartnerprüfung in der humanitären Hilfe, der sog. Qualitätsprofilprozess, kontinuierlich weiterentwickelt und in der Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17.12.2025 verankert worden, schreibt die Bundesregierung.
heute im bundestag Nr. 752 v. 28.09.2026





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