Nach den Entscheidungsprozessen im Auswärtigen Amt bei der Förderung der Organisation „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 21/7525). Die Abgeordneten verweisen auf Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft und zwei kritische Prüfberichte des Bundesrechnungshofs.
Die Bundesregierung soll u.a. angeben, welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts jeweils an den Förderentscheidungen zu Gunsten von IRD beteiligt waren, welche Erkenntnisse und gegebenenfalls welche konkreten Empfehlungen durch den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Partnerdienste ausländischer Staaten zu IRD bzw. des Islamic Relief-Netzwerkes vorlagen.
Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 7057).
heute im bundestag Nr. 644 v. 17.08.2026





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