Bundestag: Richtung Syrien oder Irak ausgereiste Islamisten

Über Richtung Syrien und Irak ausgereiste Islamisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 21/6431) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 21/6162). Danach liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu mehr als 1.150 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten bzw. aufgehalten haben.

Davon sind 25 % weiblich, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zu etwa 65 % der gereisten Personen lägen konkrete Anhaltspunkte vor, „dass sie auf Seiten des sog. Islamischen Staates (IS), der al-Qaida oder nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben“.

Die meisten Ausreisen waren laut Vorlage in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In den Folgejahren seien die Zahlen sukzessive zurückgegangen. Seit 2019 würden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert.

Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählten auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Etwa 40 % der gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Mindestens 30 Personen haben danach Deutschland nach ihrer Rückkehr auf Grund behördlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Abschiebung zwischenzeitlich wieder verlassen bzw. sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.

Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell gegen 324 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren auf Grund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien bzw. Irak stehen. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 133 Personen verurteilt“, heißt es in der Antwort weiter. 101 Ermittlungsverfahren seien danach aktuell noch anhängig und 139 Verfahren vorläufig eingestellt worden. Hier sei zu beachten, dass gegen eine Person auch mehrere Verfahren mit unterschiedlichen Verfahrensständen geführt werden können.

heute im bundestag Nr. 507 v. 23.06.2026

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