Bundestag: Antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026

Über antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 21/5845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 21/5595). Danach wurden dem Bundeskriminalamt für das erste Quartal dieses Jahres bislang insgesamt 199 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „antisemitisch“ gemeldet, darunter acht Gewalttaten (Stichtag: 31.03.2026).

Davon entfielen den Angaben zufolge auf die politisch rechts motivierte Kriminalität drei Gewalt- und 151 sonstige Straftaten und auf die politisch links motivierte Kriminalität drei sonstige Straftaten. Dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie“ wurden laut Vorlage eine Gewalt- und 16 sonstige Straftaten zugeordnet und dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“ ein Gewaltdelikt und acht sonstige Straftaten. Im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität – sonstige Zuordnung“ waren drei Gewalttaten und 21 sonstige Straftaten zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Danach wurden bei den genannten Straftaten insgesamt drei Personen leicht verletzt, davon zwei auf Grund von Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität und eine auf Grund von Straftaten des Phänomenbereichs der „Politisch motivierten Kriminalität – sonstige Zuordnung“.

heute im bundestag Nr. 403 v. 13.05.2026

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