Bundestag: Erscheinungsbild von Richterinnen und Richtern

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine bundesweit einheitliche Regelung zum äußeren Erscheinungsbild von Richterinnen und Richtern.

In ihrer Antwort (BT-Dr 21/4570) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 21/4182) schreibt sie, eine bundesweite Abstimmung zum äußeren Erscheinungsbild von Richterinnen und Richtern sei ebenso wenig erforderlich wie eine bundeseinheitliche Regelung. Es bestünden „keine Zweifel daran, dass die Länder die Einhaltung des Neutralitätsgebotes sicherstellen“.

heute im bundestag Nr. 185 v. 12.03.2026

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