Bundestag: Linke fordert humanitäres Bleiberecht für Jesiden

Die Fraktion „Die Linke“ dringt auf ein humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete. In einem Antrag (BT-Dr 21/3601) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern für eine bundesweite Abschiebestoppregelung in Bezug auf ausreisepflichtige jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien einzusetzen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für jesidische Geflüchtete erteilen und sich dafür einzusetzen, dass eine solche Regelung im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossen wird.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, überfielen terroristische Milizen des „Islamischen Staats“ (IS) Anfang August 2014 die Sindschar-Region bzw. die dort lebende jesidische Bevölkerung „und verübten einen Völkermord“. Mehr als 5.000 Jesiden seien dabei getötet worden, vor allem Männer und Jungen über zwölf Jahren. Etwa 7.000 Frauen und Mädchen wurden „verschleppt, versklavt und Opfer systematischer sexualisierter Gewalt“. 

„Die Ermordungen, Entführungen und anderen Verbrechen im Irak und in Syrien dauerten bis zum vorläufigen Ende der IS-Herrschaft in der Region an“, schreibt die Fraktion weiter. Viele an Leib und Leben bedrohte Jesiden seien seit 2014 nach Deutschland geflohen, „wo sie zunächst umfassend Schutz erhielten“. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak sei jedoch von fast 100% im Jahr 2015 auf nur noch 48,6% im Jahr 2022 gesunken.

Der Schutzstatus von fast 1.500 Jesiden aus dem Irak seien zudem durch das BAMF im Zeitraum von 2015 bis 2022 widerrufen worden, heißt es in dem Antrag ferner. In der Folge seien auch jesidische Überlebende des Genozids von Abschiebungen in den Irak betroffen. Die Zahl der Abschiebungen in den Irak sei von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024 gestiegen.

heute im bundestag Nr. 37 v. 15.01.2026

Hinterlasse einen Kommentar