Das Betätigungsverbot der palästinensischen Terrororganisation „Hamas“ in Deutschland vom November 2023 ist Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 20/14582) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe „Die Linke“ (BT-Dr 20/13161).
Danach ist von dem Betätigungsverbot insbesondere die in Deutschland aufhältige Anhängerschaft betroffen. „Diese wird auf 450 Personen geschätzt“, heißt es in der Antwort weiter.
Im Zuge der Exekutivmaßnahmen anlässlich des Vereinsverbots fanden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei neun Personen und einem Verein in fünf Bundesländern statt, wie die Bundesregierung ferner ausführt, Zum aktuellen Zeitpunkt liegen ihr der Antwort zufolge keine Erkenntnisse über das Entstehen oder Betreiben etwaiger Ersatzorganisationen der Hamas i.S.d. § 8 Abs. 1 VereinsG vor.
heute im bundestag Nr. 44 v. 27.01.2025





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