Die religiöse Pluralisierung und das weite Verständnis der Religionsfreiheit als spezielle allgemeine Handlungsfreiheit in der Rechtsprechung des BVerfG führen zu bisher nicht konsistent gelösten Konflikten im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Religionsfreiheit und den allgemeinen Gesetzen. Dieses weite Verständnis ist jedoch laut Entstehungsgeschichte des Art. 4 GG nicht zwingend und mündet teilweise in Bevorzugungen auf Grund des Glaubens, die gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG unzulässig sind. Als Restriktionsmöglichkeit schlägt Julian Jäger daher einen engeren Eingriffsbegriff vor.
Hierbei orientiert er sich an der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 12 Abs. 1 GG und sieht einen Eingriff in die Religionsfreiheit nur dann als gegeben an, wenn einer staatlichen Maßnahme eine religionsregelnde Tendenz innewohnt.






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