Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die für den 23.12.2023 geplante Versammlung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf.
Mit Verfügung vom 20.12.2023 hatte die Stadt Frankfurt a.M. der Antragstellerin und zugleich Anmelderin der Versammlung die geplante Kundgebung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ verboten. Dagegen wehrte sich die Antragstellerin mit einem gerichtlichen Eilantrag, dem das VG Frankfurt a.M. stattgab.
Der 2. Senat des HessVGH hat die Entscheidung des VG nunmehr im Ergebnis bestätigt und damit die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden.
Der Senat begründet die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Stadt nicht hinreichend dargelegt habe, dass es bei der Durchführung der angezeigten Versammlung zu einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit kommen werde, der allein mit einem Verbot der Versammlung wirksam begegnet werden könne. Vielmehr bestehe als milderes Mittel die Möglichkeit, Auflagen zu erlassen.
Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar. (HessVGH, Beschl. v. 22.12.2023 – 2 B 1843/23)
Pressemitteilung des HessVGH Nr. 31 v. 22.12.2023





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