Eine in Deutschland seit dem 29.04.2004 zur Terrororganisation „Hamas“ bestehende Strafverfolgungsermächtigung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 20/9255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 20/8948).
Danach besteht diese Ermächtigung „zur generellen strafrechtlichen Verfolgung von Personen, welche als Mitglied, Unterstützer oder Werber im Zusammenhang mit der Hamas stehen und sich im Inland aufhalten oder im Inland tätig werden“. Dementsprechend würden bei belastbaren Erkenntnissen polizeiliche Ermittlungen geführt und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet, schreibt die Bundesregierung weiter.
heute im bundestag Nr. 883 v. 22.11.2023





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