OLG Frankfurt a.M.: Haftbefehl gegen Mohamed A.G. aufgehoben

In dem Strafverfahren gegen den 33-jährigen Staatsangehörigen Mohamed A.G. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) den Haftbefehl gegen den Angeklagten Mohamed A.G.aufgehoben. Nach vorläufiger Würdigung der bislang in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise sei der Angeklagte nicht mehr der mitgliedschaftlichen Beteiligung in der terroristischen Vereinigung „IS“ dringend verdächtig, begründete das OLG seine Entscheidung.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Hauptverhandlung sieht der Senat keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass der Angeklagte sich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ als Mitglied beteiligt hat. Maßgeblich sei, so der Senat, dass die Ehefrau des Angeklagten, die ihren Mann im Ermittlungsverfahren belastet hatte, inzwischen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht mehr ausgesagt habe. Die allein noch verwertbare frühere Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter ermögliche insoweit keine umfassende Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben. Hinzu kämen Zweifel an den Angaben eines weiteren Belastungszeugen, den der Senat im Hauptverhandlungstermin vernommen habe. Objektive Beweismittel, wie etwa Schriftstücke, Fotos oder Videoaufzeichnungen, die auf eine Beteiligung am „Islamischen Staat“ hinweisen könnten, existierten nicht. (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.03.2020 – 5 – 2 OJs 32/18 – 1/19)

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. Nr. 17 v. 12.03.2020

 

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