Die Bundesregierung betrachtet die Vereinigung orthodoxer Kirchen in der Ukraine als innerkirchliche Angelegenheit.
Wie sie in der Antwort (BT-Dr 19/8175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/7913) schreibt, habe sie keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich einer die Religionsfreiheit einschränkenden „Bedrängung“ der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats. „Nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet der ukrainische Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Existenz und das Wirken religiöser Körperschaften in Einklang mit den Verfassungsbestimmungen.“
heute im bundestag Nr. 291 v. 19.03.2019
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