Mit Stand vom 06.02.2018 sind 745 Personen als islamistische Gefährder eingestuft gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/804) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/615) hervor.
Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, unterliegen die Zahlen – bedingt durch Ein-, Aus- sowie Umstufungen – tagesaktuellen Schwankungen.
Nach der bundeseinheitlich abgestimmten polizeifachlichen Definition ist ein Gefährder laut Vorlage „eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird.“
heute im bundestag Nr. 117 v. 01.03.2018
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