Bayern: Kloster der Magdalenerinnen von Lauban verliert Körperschaftsstatus

Das Kloster der Magdalenerinnen von Lauban, früher mit Sitz in Seyboldsdorf, besaß die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die klösterliche Gemeinschaft besteht nicht mehr. Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst v. 31.03.2017 (KWMBl. 2017 Nr. 5 v. 03.05.2017, S. 86)

Anmerkung der Redaktion

Hier finden Sie eine Liste derjenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in Bayern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

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