Von Klaus Kohnen, München
Man wird umdenken müssen. Ging man bislang wie selbstverständlich davon aus, dass es sich beim Berufe des Bauern wie bei kaum einem anderen um einen geerdeten handele, bei dem mit der Hände harter Arbeit Böden bestellt und beackert würden, so wird man in dieser Gewissheit durch eine Meldung erschüttert, deren Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann: Bayern qualifiziert zum Erlebnisbauern.
War das Tätigkeitsfeld des Ruralhandwerkers bislang auf den Anbau von Ackerfrüchten beschränkt – jedenfalls aber auf irdisches Wirken –, so befreit er sich mit dem Anbau von Erlebnissen von der Gravitation der diesseitigen Scholle, stößt ins Metaphysische vor und entledigt sich in dem Zuge auch gleich der Unbilden der Natur, derer er sich jahrtausendelang ausgeliefert sah.
Als haltlos erwies sich indes das Gerücht, die jährliche Verkündung der Zahl an Gästeübernachtungen im Freistaat durch das Landesamt für Statistik würde in eine Kirche verlegt, um im unmittelbaren Anschluss hieran das Erntedankfest zu feiern.
Anmerkung der Redaktion
Ass. iur. Klaus Kohnen ist Gründer und Herausgeber des Informationsportals „Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)“ und hat als Redakteur und Lektor für führende juristische Fachverlage gearbeitet.
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