Das Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung, das eine Änderung des Bestattungsgesetzes (BestG) vorsieht, insbesondere die Einfügung eines neuen Art. 9a BestG (Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit), wurde am 09.08.2016 verkündet. Es tritt am 01.09.2016 in Kraft.
Anmerkung der Redaktion
- Hier finden Sie die Vorgangsmappe.
- Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Neuregelung und den rechtlichen Hintergründen.





2. Oktober 2016 um 08:44
Hat dies auf grabmale mathes rebloggt.
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