Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach wird das sog. Tanzverbot gelockert.
So entfällt der Erste Weihnachtsfeiertag als Stiller Tag. Still sind die Tage von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr.
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie weitere Einzelheiten des Gesetzes.





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