Die Umsetzung des Betätigungsverbots der Organisation „Islamischer Staat“ (IS) thematisiert die Fraktion „Die Linke“ in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 18/5305).
Darin verweist sie darauf, dass vom Bundesinnenministerium am 12.09.2014 ein Betätigungsverbot gegen den IS nach dem Vereinsgesetz verhängt worden sei. Wissen will die Fraktion, über welche Strukturen der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland verfügt und welche Maßnahmen gegen diese Strukturen seit Verhängung des Betätigungsverbots mit welchem Ergebnis ergriffen wurden. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, über wie viele Mitglieder und Anhänger der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland verfügt.
heute im bundestag Nr. 337 v. 29.06.2015





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