Staatsanwaltschaft Lüneburg: Mordanklage gegen einen Eziden – Konversion zum Christentum

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat gegen einen 31-jährigen Mann Anklage wegen Mordes an seiner Ehefrau (32 Jahre) und deren Freundin (33 Jahre) beim Schwurgericht des LG Lüneburg erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Freundin seiner Ehefrau am 04.01.2015 aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch durch mehrere Stiche mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeschuldigte die Frau zu sich nach Hause eingeladen hatte, um sie zu töten. Der Grund dafür dürfte gewesen sein, dass seine Ehefrau sich von ihm trennen und zum christlichen Glauben übertreten wollte, wofür er die Freundin seiner Ehefrau mitverantwortlich machte. Der Angeschuldigte dürfte gehofft haben, dass seine Frau nach der Tötung der Freundin aus Angst bei ihm bleiben würde.

Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der Angeschuldigte anschließend seine Ehefrau tötete, um seine Überführung zu verhindern und seine Flucht zu ermöglichen, weil seine Ehefrau nach dem Mord an ihrer Freundin um Hilfe rief und der Angeschuldigte feststellen musste, dass seine Frau nicht zu ihm halten würde. Die Ehefrau des Angeschuldigten starb ebenfalls durch Stiche mit einem Küchenmesser.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das AG Lüneburg am 05.01.2015 Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erlassen. Er konnte am 23.01.2015 in Hamburg festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, beide Frauen getötet zu haben.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg Nr. 2 v. 23.03.2015

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