HessVGH: Sonntagsöffnung zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist zulässig

Mit Beschluss vom 17.03.2015 hat der HessVGH die Erlaubnis der Stadt Weiterstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften anlässlich der Automobilausstellung am 22.03.2015 für rechtlich zulässig erklärt. Damit haben die Anträge der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg.

In einem von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt-Land angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte das VG Darmstadt festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Weiterstadt, mit der diese aus Anlass der Weiterstädter Automobilausstellung eine Sonntagsöffnung von Ladengeschäften gestattet hat, bezüglich des Gebiets jenseits der Bundesautobahn A 5 rechtswidrig ergangen sei. Diese Entscheidung hat der HessVGH abgeändert und die Anträge von ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt vollständig abgelehnt.

Eine Begründung der Entscheidung des HessVGH liegt noch nicht vor.

Der Beschluss des ist unanfechtbar. (HessVGH, Beschl. v. 17.03.2015 – 8 B 461/15)

Pressemitteilung des HessVGH Nr. 6 v. 18.03.2015

Hinterlasse einen Kommentar