Aus einem Prozess in Massachusetts. Ein ziemlich hartnäckiger Anwalt fragt im Kreuzverhör einen Pathologen, ob er absolut sicher ist, dass ein bestimmter Patient vor der Autopsie auch wirklich tot war. Der Pathologe sagt, er sei sich absolut sicher. Oh, aber wie können Sie so sicher sein? Weil, sagt der Pathologe, sein Gehirn in einem Behälter auf meinem Schreibtisch stand. Aber, sagt der Anwalt, könnte der Patient nicht trotzdem noch am Leben gewesen sein? Nun, kommt die Antwort,
es ist durchaus denkbar, dass er noch lebte und irgendwo als Anwalt tätig war.
Aufgelesen in: Ian McEwan, Kindeswohl, 2015, S. 60.
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