Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 03.07.2014 den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Dr 18/1284) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT-Dr 18/2009) beschlossen. Damit wird im Bundesmeldegesetz die im Einkommensteuergesetz bereits vorgenommene Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen.
Zugleich wird eine Übereinstimmung zwischen dem Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person und den Protokollierungspflichten der Meldebehörden bei automatisierten Melderegisterauskünften hergestellt. Meldedaten, die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, dürfen nicht zu arbeitsrechtlichen Zwecken ermittelt und von den Religionsgesellschafen auch nicht für solche Zwecke verwendet werden. Daten werden an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften künftig regelmäßig elektronisch unter Anwendung der Standards OSCI-XMeld und OSC I-Transport übermittelt, wenn der Empfänger dies wünscht. Zur Inbetriebnahme muss der Datenbestand der Meldebehörden zu den jeweiligen Kirchenmitgliedern und ihren Familienangehörigen einmal übermittelt werden, um diesen konsolidierten Datenbestand dann fortlaufend aktualisieren zu können. Das Gesetz tritt am 01.11.2015 in Kraft.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Grünen, die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung von Mieten aufzuheben (BT-18/2022), die Hotelmeldepflicht aufzuheben (BT-Dr 18/2023) und Daten nur dann an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu übermitteln, wenn der Datenempfänger erklärt, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund eines bestimmten Familienstandes zu ziehen (BT-Dr 18/2024).
Textarchiv des Bundestags v. 02.07.2014





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