Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für die Beobachtung der Fethullah-Gülen-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden.
Wie sie in ihrer Antwort (BT-Dr 18/829) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/667) weiter schreibt, lägen ihr „unbeschadet einzelner problematischer Positionen“ keine Erkenntnisse vor, „dass die Fethullah-Gülen-Bewegung in der Gesamtschau Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt“. Kooperationen mit Organisationen und Verbänden, die der Gülen-Bewegung nahestehen oder denen eine solche Nähe nachgesagt wird, werden „im Einzelfall und sachbezogen“ geprüft, schreibt die Bundesregierung weiter.
heute im bundestag Nr. 161 v. 28.03.2014





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