Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung ein Gesetz gebilligt, das künftig die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindern soll (BR-Dr 533/13).
Hierzu führt es einen eigenständigen Straftatbestand in das StGB ein. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 185 v. 05.07.2013





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