Hamburg: Viertes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes verkündet

In den Verträgen mit islamischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde hatte sich Hamburg zur Einrichtung weiterer religiöser Feiertage verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde mit dem nun verkündeten Vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) umgesetzt.

Eingefügt wurde § 3a FTG. Nach § 3a Abs. 1 FTG gelten die Rechte für kirchliche Feiertage (§ 3 FTG) für Menschen islamischen Glaubens am Opferfest, am Ramadanfest und an Aschura. Für Menschen alevitischen Glaubens gilt nach § 3a Abs. 2 FTG Entsprechendes am Asure-Tag, an Hizir-Lokmasi (15. Februar) und an Nevruz (21. März).

GVBl. 2013, S. 304

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