In der Plenarsitzung am Donnerstag, 27.06.2013, diskutiert der Bundestag über die Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP, die SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen haben dazu jeweils eigene Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafrechts eingebracht.
So wollen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Entwurf (BT-Dr 17/13707) einen eigenständigen Straftatbestand im StGB schaffen und den Strafrahmen auf ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Bisher liegt die Spanne zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Eine ähnliche Stoßrichtung haben die Gesetzentwürfe von SPD (BT-Dr 17/12374) und Grüne (BT-Dr 17/4759). Beide wollen Genitalverstümmelungen zum Verbrechen hochstufen. Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll Genitalverstümmelung ausdrücklich als schwere Körperverletzung im StGB geregelt werden. Damit würde die Höchststrafe 15 Jahre betragen, wenn die Tat absichtlich oder zumindest wissentlich herbeigeführt wird, so schreibt die Fraktion.
Textarchiv des Bundestags v. 20.06.2013





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