Der Bundestag hat einstimmig den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Dr 17/13722) vom 05.06.213 zum Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Dr 17/12375) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 28.02.2013 auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Dr 17/12532) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 22.03.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen (BT-Dr 17/12925).
Damit werden künftig „unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung“ eingeschränkt, bislang legale Steuerschlupflöcher also geschlossen. Der Vermittlungsausschuss hatte damit Bedenken der Länder aufgegriffen, die vor massiven Steuerausfällen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten.
Die Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war. Das Gesetz tritt im Grundsatz am Tag nach der Verkündigung in Kraft, zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 werden allerdings wie ursprünglich geplant bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 angewendet.
Textarchiv des Bundestags v. 07.06.2013
Anmerkung der Redaktion
Eine Änderung betrifft das Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.





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