Bundesrat: Steuerrechtskompromiss zugestimmt – Kirchensteuer

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem umfangreichen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Steuerrecht zugestimmt. Damit kann das Vorhaben nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Das Gesetz dient der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und enthält zudem eine Fülle von Änderungen im nationalen Steuerrecht. Auf Wunsch der Länder wurden im Vermittlungsverfahren Verbesserungen vorgenommen, um Steuerschlupflöcher im Erbschaft-, Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht zur schließen. Dadurch sollen künftig Steuerausfälle in Millionenhöhe vermieden werden. (BR-Dr 477/13)

Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 127 v. 07.06.2013

Anmerkung der Redaktion

Eine Änderung betrifft das Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

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