Bundesrat: Durchbruch im Steuerrecht – Kirchensteuer

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit im Steuerrecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss einen äußerst umfangreichen Kompromissvorschlag.

Der Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war.

Das neugefasste Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings – wie ursprünglich geplant – bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.

Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 122 v. 05.06.2013

Anmerkung der Redaktion

Eine Änderung betrifft das Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

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