Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart
Hier kommt die gesuchte Vorschrift mit dem Bandwurmnamen. Bitte halten Sie Ihre Bildschirme wieder waagrecht und stellen die Lehnen Ihrer Sitze senkrecht!
Die „Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten sowie die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg“ heißt kürzer „Reisekosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MWFK“ oder noch kürzer „RkTrZÜVMWFK“. Zu finden im GVBl. II 2012, Nr. 74 des Landes Brandenburg.
Sicher beglückt uns in Kürze die RkTrZÜÄndVMWFK (73 Buchstaben).
Anmerkung der Redaktion
Dr. Georg Neureither ist Lektor und Redakteur im Richard Boorberg Verlag, Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg und Gründer des Blogs „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]„.
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