Auf Einladung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) diskutierten am 26.02.2013 Experten aus Bund, Ländern, islamischen Organisationen und aus der Wissenschaft mögliche Kooperationsformen des Staates mit islamischen Organisationen unter geltendem Religionsverfassungsrecht.
Am 26.02.2013 fand in Berlin ein Expertenworkshop der DIK zum Thema „Kooperation von Staat und Muslimen in religionsbezogenen Angelegenheiten – Islam und Religionsverfassungsrecht in Deutschland“ statt. Workshopteilnehmer waren Vertreter aus den Ländern, Vertreter islamischer Organisationen und weitere muslimische Vertreter der DIK sowie Wissenschaftler aus den Bereichen Islamische Theologie und Rechtswissenschaften. Prof. Dr. Gerhard Robbers hielt einen Impulsvortrag über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Kooperation von Staat und Muslimen, in dem er etwa das zur guten Zusammenarbeit notwendige gegenseitige Vertrauen hervorhob.
Kooperation in den Bundesländern
Am Vormittag stellten die Ländervertreter Modelle der Kooperation zwischen Staat und Muslimen in ihren Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg vor. Dort, wo noch keine islamischen Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner anerkannt sind, setzen viele Länder für eine Übergangszeit auf plural besetzte Beiräte.
Wo ist Kooperation gefragt?
Angesprochene Kooperationsfelder waren in erster Linie der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, aber auch die Etablierung von islamisch-theologischen Lehrstühlen an Universitäten in Deutschland, an denen unter anderem auch die Lehrkräfte für den Religionsunterricht ausgebildet werden. Außerdem ging es auch um die Themen der Kooperation in Bezug auf die Möglichkeit, sich an religiösen Feiertagen freizunehmen, sowie das noch auszubauende Angebot von muslimlischen Seelsorgern, etwa in Haftanstalten oder der Notfallseelsorge.
Am Nachmittag stellten die Vertreter der islamischen Verbände ihre Erfahrungen in der Kooperation mit dem Staat vor. Dabei wurden neben positiven Erfahrungen und Schwierigkeiten mit den praktizierten Übergangslösungen nicht zuletzt auch mögliche Entwicklungsperspektiven thematisiert.
Deutsche Islam Konferenz, Standpunkte und Ergebnisse v. 28.02.2013
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie den Impulsvortrag von Prof. Dr. Gerhard Robbers „Kooperation von Staat und Muslimen in religionsbezogenen Angelegenheiten – Islam und Religionsverfassungsrecht in Deutschland“.





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