Von Klaus Kohnen, München
Dieser Begriff feierte heute Premiere in meiner Wahrnehmung – ein eher ungewöhnlicher Begriff für das deutsche Beamtenrecht, das der Phantasie üblicherweise weniger Raum bietet.
So verwundert es nicht, dass der Begriff über den deutschen Rechtskreis hinausdeutet: Zur gegenseitigen Unterstützung findet zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und verschiedenen Partnerbehörden innerhalb der EU ein Personalaustausch statt. Dieses Personal wird „Liaisonpersonal“ genannt.
Anmerkung der Redaktion
Ass. iur. Klaus Kohnen ist Lektor und Redakteur im Richard Boorberg Verlag und Gründer des Blogs „BayRVR – Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport„.
Kommentar verfassen