Von Klaus Kohnen, München
Bei der Lektüre eines Urteils bin ich auf diesen Begriff gestoßen. Es ging es um die Genehmigung einer Hochspannungstrasse.
Die Gegner wandten sich gegen die Trassenführung und machten artenschutzrechtliche Belange geltend: Bei der vorgesehenen Trassenführung stehe zu befürchten, dass geschützte Vogelarten gegen die Hochspannungsleitung flögen und so zu Tode kämen. Das sind – im Fachjargon – Drahtanflugopfer.
Da im Zuge der Energiewende mit zahlreichen gleichartigen Streitigkeiten zu rechnen ist, hat dieser Begriff das Potenzial, es bis in die Massenmedien zu schaffen – man darf gespannt sein.
Anmerkung der Redaktion
Ass. iur. Klaus Kohnen ist Lektor und Redakteur im Richard Boorberg Verlag und Gründer des Blogs „BayRVR – Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport„. – Gemeint ist die Entscheidung BayVGH, Urt. v. 20.11.2012 – 22 A 10.40041.






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