Hamburg: Senat unterschreibt Vereinbarung mit islamischen Verbänden und Alevitischer Gemeinde

Als erstes Bundesland hat Hamburg Vereinbarungen mit muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde beschlossen. Die Verträge, die am 13. November unterzeichnet wurden, regeln unter anderem den Umgang mit Feiertagen und schreiben die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle fort. Der Senat hofft nun auf eine breite Zustimmung in der Bürgerschaft, dem Hamburgischen Landesparlament.

In den am Dienstag von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz unterzeichneten Vereinbarungen geht es um die Gleichstellung von Mann und Frau, um Bestattungs- und Feiertagsregelungen sowie das Bekenntnis zum GG. Diese Verträge seien zwar mit Blick auf ähnliche Regelungen mit anderen Religionsgruppen eine Selbstverständlichkeit, aber doch ein Meilenstein, sagte Scholz bei der Unterzeichnung. Zekeriya Altug (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) erklärte: „Das ist ein historischer Tag für Deutschland.“ Die Verträge – einer mit den islamischen Religionsgemeinschaften und ein leicht veränderter mit der Alevitischen Gemeinde – seien ein Zeichen der Anerkennung.

Die unterzeichneten Verträge wurden unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung an die Bürgerschaft weitergeleitet. „Ich hoffe, dass die Verträge dort auf einen breiten Konsens treffen werden,“ erklärte Scholz. Fünf Jahre hatten sich die Verhandlungen hingezogen. Bremen hat angekündigt, ebenfalls Verträge auszuarbeiten. Andere Bundesländer haben sich interessiert gezeigt.

Geplant ist in Hamburg, islamische und christliche Feiertage gleichzustellen. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen freinehmen, müssen die ausgefallene Arbeitszeit allerdings nacharbeiten. Muslimische Schüler brauchen an ihren Feiertagen – etwa beim Ramadan- oder Opferfest – nicht in die Schule zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Die evangelische Kirche soll sich die Verantwortung für diese Stunden künftig gleichberechtigt mit den muslimischen Gemeinden teilen. Auch Muslime dürfen das Fach dann unterrichten, wenn sie das zweite deutsche Staatsexamen besitzen.

In einer Debatte der Bürgerschaft im August hatte Scholz erklärt, die Gleichbehandlung aller gehöre zu einem Rechtsstaat. Schließlich gebe es auch mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde feste Vereinbarungen.

Pressemeldung der Hamburger Senatskanzlei v. 13.11.2012

Anmerkung der Redaktion

Dr 20/5830

Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren

Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V.

Rechtsgutachten über die Eigenschaft von „DITIB Landesverband Hamburg e.V.“, „SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.“ und „Verband der Islamischen Kulturzentren“ e.V. Köln als Religionsgemeinschaften und weitere Aspekte ihrer Eignung als Kooperationspartner der Freien und Hansestadt Hamburg in religionsrechtlichen Angelegenheiten

Religionswissenschaftliches Gutachten über die Eigenschaft der Dachverbände „Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.“ (VIKZ), „DITIB – Landesverband Hamburg e. V.“ und „SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V.“ als Religionsgemeinschaften im Sinne der Betätigung in „umfassender Religionspflege“ nach ihrem „geistigen Gehalt“ und „äußeren Erscheinungsbild“

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