Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll der Beginn der Schutzzeit an stillen Tagen auf 2.00 Uhr nachts, mit Ausnahme des Karfreitags und Karsamstags, verlegt werden. So sollen künftig zum Beispiel Diskotheken und Tanzlokale nicht nur bis 0.00 Uhr, sondern bis um 2.00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen.
Innenminister Herrmann: „Auch nach einer solchen Änderung des Feiertagsgesetzes bleibt der ernste Charakter der stillen Tage in Bayern voll gewahrt. Karfreitag und Karsamstag bleiben auch künftig völlig unangetastet und ganztägig geschützt. Und an Heiligabend beginnt die Schutzzeit wie bisher um 14.00 Uhr. Damit ist klar: Bayern schützt weiterhin mehr als alle anderen Länder in Deutschland seine neun stillen Tage.“
Die stillen Tage sind, wie die Feiertage, zur Bewahrung der christlichen und kulturellen Traditionen und Werte in Bayern unverzichtbar. Zu ihnen zählen neben Heiligabend, Karfreitag und Karsamstag der Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, der Totensonntag und der Buß- und Bettag. Andererseits ist es aber erforderlich, dem Wandel in der Gesellschaft und den Lebenswirklichkeiten angemessen Rechnung zu tragen.
Herrmann: „Diesen Ausgleich schafft unser Gesetzentwurf in moderater Weise. Die stillen Tage bleiben in ihrem ernsten Charakter voll erhalten, wobei der Beginn der Schutzzeit nur geringfügig von bisher 0.00 Uhr auf 2.00 Uhr nachts verschoben wird.“
Der Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Danach muss über ihn der Bayerische Landtag entscheiden.
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 350 v. 06.11.2012





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