HessVGH: Proteste vor Imam-Ali-Moschee fallen unter Versammlungsfreiheit

Der für das Versammlungsrecht zuständige 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass es sich bei den Protesten vor der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim um Versammlungen handelt, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen und daher nach den gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu behandeln sind. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Veranstaltungen vor der Moschee in Rödelheim sind Versammlungen

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese dem Eilantrag gegen die Feststellung der Stadt Frankfurt a.M. stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »