VGH Baden-Württemberg: Äußerungsrecht kirchlicher Weltanschauungsbeauftragter bestätigt

Die Leiterin der Psychologischen Lehr- und Beratungsstelle Böblingen (Antragstellerin zu 1) und eine Grundschulrektorin, die sich dort seit vielen Jahren beraten ließ und engen Kontakt zu ihr unterhielt (Antragstellerin zu 2), können nicht verlangen, dass die Evangelische Kirche in Württemberg (Antragsgegnerin) einstweilig die Äußerung unterlässt, die Leiterin der Beratungsstelle betreibe „eine Psychogruppe spezieller Prägung mit ihr als Meisterin“. Das hat der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg mit zwei in dieser Woche zugestellten Beschlüssen vom 10.03.2015 entschieden und anders lautende Entscheidungen des VG Stuttgart geändert. Den Rest des Beitrags lesen »