Nach einem Beschluss des HessVGH vom 04.05.2016 ist die geplante Öffnung von Verkaufsstellen in Weiterstadt anlässlich des dortigen Spargel- und Grillfestivals am Sonntag, dem 08.05.2016 Uhr, nicht zulässig. Eine entsprechende Erlaubnis der Stadt Weiterstadt vom 10.03.2016 ist nach der Entscheidung des HessVGH offensichtlich rechtswidrig. Damit waren die Anträge der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt Land auch in der Beschwerdeinstanz erfolgreich. Den Rest des Beitrags lesen »




