Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 7. Kammer des VG Trier hat die Klage eines Bürgers der Verbandsgemeinde Konz auf Umbettung der Urne seiner verstorbenen Ehefrau von Konz nach Tawern abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Kläger hat keinen Anspruch gegen die Stadt Aachen, die Urne seiner im Juni 2016 auf dem städtischen Friedhof BA6 in Aachen-Richterich in einem Urnenreihengrab bestatteten Mutter in das Reihengrab seines auf demselben Friedhof im Jahr 1972 erdbestatteten Vaters umbetten zu lassen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »