Der. 3. Senat des ThürOVG hat einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgelehnt, mit dem sich die Gewerkschaft gegen die „Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl“ gewandt hatte, soweit darin am 01.05.2016 eine Öffnung der Läden aus Anlass des sog. Suhler Frühlings mit Pflanzentagen und Automeile gestattet wird. Den Rest des Beitrags lesen »




