Das Polizeipräsidium Duisburg hatte es der Veranstalterin einer für den 10.04.2024 vor dem AG in Duisburg angezeigten pro-palästinensischen Versammlung zu Recht untersagt, die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ zu verwenden. Auch der Hinweis des Polizeipräsidiums Düsseldorf, dass die Verwendung dieser Parole im Rahmen einer pro-palästinensischen Versammlung in Düsseldorf am 02.12.2023 strafbar sei, war rechtmäßig. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit die Klagen der Veranstalter insoweit abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




